Wir sind bald wieder mit einem neuen Webauftritt für Sie da!
Rohner Kaminfeger AG
Nassackerstrasse 19
8903 Birmensdorf ZH
Kaminfegermeister & Feuerungskontrolleur mit eidg. Fachausweis
Wir sind seit 1990 als Kaminfeger und Feuerungskontrolleure in der Region Zürich tätig. Dank regelmässiger Weiterbildung sind wir immer auf dem neusten Stand der Technik und sichern Ihnen eine kompetente Betreuung zu.
Seit über 20 Jahren unterwegs im Dienste des Energiesparens und des Umweltschutzes!
Wir beraten Sie gerne, unabhängig und kompetent!
Wir haben ein neues Logo, aber alles andere bleibt beim Alten.
Schreiben Sie uns, oder rufen Sie uns unter 044 737 16 71 an.
Lassen Sie sich von uns beraten!
Die Gefahr der modernen Heizkesseltechnik liegt grösstenteils in der Verschmutzung durch Ablagerungen in den Heizkesselzügen sowie an den Heizkesselwänden. Diese Rückstände verhindern einen optimalen Heizbetrieb, führen zu einer erhöhten Korrosionsgefahr im Heizkessel und bei Ölfeuerungen genügen bereits 1,5 mm, um einen Mehrverbrauch an Heizöl von ca. 6% zu verursachen.
Damit sämtliche Verbrennungsrückstände restlos entfernt werden können, empfehlen wir die alkalische Reinigung. Der Heizkesselkörper sowie die Züge werden dabei mit einer umweltverträglichen Lauge herausgewaschen.
Weitere Informationen zur alkalischen Reinigung können hier heruntergeladen werden!
Die Kaminfegerarbeit ist gesetzlich vorgeschrieben und reglementiert.
Diese Vorgaben stammen von der Vereinigung der Kantonalen Feuerversicherungen (VKF), und unterstehen dem Feuerpolizeigesetz.
Im Kanton Zürich sind die Reinigungs- und Kontrollplichten in der Weisung 20.03 „Reinigung von Feuerungsanlagen und Periodische Kontrollen von Gasapparaten und –Installationen“ der GVZ vom 1. Januar 2015 festgehalten.
Weisung von Reinigung von Feuerungsanlagen und periodische Kontrollen von Gasapparaten und -Instalationen (PDF)
Gebäudeversicherung Kanton Zürich(GVZ), Kaminfegerwesen:
Link zu Kaminfegerwesen der Gebäudeversicherung des Kanton Zürich ↗
Die Feuerungskontrolle entspricht dem Umweltschutzgesetzt (USG) und ist in der Luftreinhalteverordnung geregelt.
Link admin.ch ↗
Im Kanton Zürich gilt dazu noch der Massnahmenplan
2016 Massnahmenplan Luftreinhaltung(PDF)
Für die Ausführung eines Dachservice müssen sich unsere Mitarbeiter gegen Absturz sichern können. Die Vorgaben der Suva basieren dabei auf der Verordnung zur Unfallverhütung (VUV) und der Bauarbeiterverordnung.
Absturzsicherung und Absturzsicherungsmassnahmen SUVA ↗